Der KSA Co-Trainer ist in Vorbeitung!
Voraussetzungen für die nachstehenden Lizenzen:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- ausreichende Praxiserfahrung in der jeweiligen Sportart
- Ausbildung und Prüfung durch das KSA Lehrteam
- Lizenzierung und Anerkennung durch die KSA
- Mitglied in der KSA
1. Kitesurfinstructor - KSA
• Voraussetzungen wie oben.
• Die Lizenz alleine berechtigt nicht zum Bezug und zur Ausstellung der Verbands-Leistungsnachweise. (Kitelizenzen)
• Um die Kitelizenz auszustellen bedarf es der Anmeldung und Eintragung als Schule bei der KSA e. V.
2. Snowkiteinstructor - KSA
• Voraussetzungen wie oben.
• Die Lizenz alleine berechtigt nicht zum Bezug und zur Ausstellung der Verbands-Leistungsnachweise.
• Um die Verbands-Leistungsnachweise (Kitelizenz) auszustellen bedarf es der Anmeldung und Eintragung als Schule bei der KSA e.V.
Lehrteam
• Entsprechend qualifizierte KSA-Instructors werden bei einem Sichtungstermin ins Lehrteam berufen. Die Sichtungen finden bei den Lehrgängen statt.
• Die Anerkennung des Instructors ist auf eine unbestimmte Zeit festgelegt. Die Anerkennung und die erteilte Lizenz des Instructors erlischt bei Austritt des Instructors aus dem Verband oder bei der Kündigung durch den Verband.
• Die Anerkennung oder die Kündigung der Anerkennung wird von der Vorstandschaft der KSA e.V. entschieden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Richtlinien vom Vorstand der KSA e.V. am 10/12/2004 erlassen.
Einsatz von Lehrern und Hilfskräften:
• Die Kursdurchführung obliegt ausschließlich von der KSA geprüften Lehrern oder Lehrern, die eine von der KSA anerkannte Ausbildung nachweisen können.
• Der Einsatz von Hilfskräften in Kitesurf- und Snowkitekursen wird wie folgt definiert:
• Jede Art von Hilfskraft, die keine abgeschlossene Kitesurf- oder Snowkitelehrerausbildung nachweisen kann, darf nur dann eingesetzt werden, wenn es dem anerkannten und verantwortlichen Kiteinstructor während des gesamten Kursbetriebes möglich ist diese Kraft durchgängig zu beaufsichtigen.
• Der anerkannte und verantwortliche Kiteinstructor trägt die alleinige Verantwortung für den Einsatz von nicht lizenzierten Kräften. Hilfskräfte dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn Sie für Ihre Tätigkeit eine ausführliche Einweisung durch den Schulleiter erhalten haben und für die Tätigkeiten geeignet erscheinen.
Lizenzen anderer Verbände
VORAUSSETZUNGEN DER ANERKENNUNG:
• Beitritt als Mitglied in den Verband KSA. Anerkennung der Satzung und der Richtlinien des Verbandes.
• Der Instructor erkennt an, dass er in eigener Verantwortung und Haftung die Kitesportler ausbildet und betreut. Eine Haftung durch den Verband KSA für Ersatzansprüche etc. sind in keinem Falle möglich, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage derartige Ansprüche erhoben werden. (siehe Satzung)
• Der Instructor verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Kitesportler verantwortungsvoll zu betreuen, auszubilden und die verschiedenen Kitesysteme in die Ausbildung mit einzubeziehen.
• Die dem Land und dem Revier entsprechenden Gesetze und Verordnungen sind zu beachten.
• Jede Schule/Lehrer ist für die Sicherheit und gegebenenfalls notwendige Rettung der Schüler selbst verantwortlich. Dies kann durch den Einsatz von eigenen Booten/Jetski sowie durch Absprache mit der örtlichen Rettungs-Organisation erfolgen.
• Es wird dringend empfohlen eine entsprechende Ausbildung in Wasserrettung zu absolvieren.
Umschreibung von Lizenzen:
Eine Umschreibung der Ausbildungslizenzen von Kitesurf, Snowkite- und anderen Kitesportlizenzen in eine KSA - Lizenz ist unter folgenden Rahmenbedingungen möglich:
• Nachweis einer entsprechenden Ausbildung (Abschluss der Ausbildung vor dem 31.12.2004), eine Sichtung seitens der KSA ist erforderlich.
• Ausgebildete Kitelehrer die nach dem 31.12.2004 bei anderen Verbänden Ihre Ausbildung abschließen, können auf Antrag an einer KSA Nachprüfung teilnehmen.
• Die Unterlagen müssen weitgehend den Lizenzrichtlinien der KSA entsprechen.
Erforderliche Unterlagen für die Umschreibung:
• Ausgefüllter Antrag, 1 Foto, Kopien der Ausbildungsnachweise
Sonstiges:
• Die Umschreibegebühr beträgt 10,-Euro und wird mit dem Jahresbeitrag im Lastschriftverfahren eingezogen.
• Instructors der KSA sind berechtigt eine KSA-Kiteschule der entsprechenden Sportart zu leiten. Weiterhin können Sie als Schulleiter die Kitepässe des Verbandes beziehen und ausstellen.
• KSA-Instructors können als Verbandsmitglied auf den Servicebereich zugreifen und darin enthaltene Angebote nutzen.
• Nur anerkannte KSA-Schulen können die Schulungsunterlagen des Verbandes anfordern und verwenden. Eine Weitergabe dieser Unterlagen, insbesondere der Kitepässe ist nicht zugelassen.
Kündigung der Anerkennung und der Lizenzen:
• bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages.
• bei Verstoß gegen die Verbandssatzung und/oder gegen die Anerkennungsrichtlinien verstößt.
• bei Kündigung der Mitgliedschaft durch den Instructor. Die Kündigung hat schriftlich an die Geschäftsstelle des Verbandes zu erfolgen.
Richtlinien vom Vorstand der KSA e.V. am 10/12/2004 erlassen