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Lehrerausbildung

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Ausbildungs- und Fortbildungslehrgänge für Kitesurf- und Snowkitelehrer

Ausbildungen zum Kitesurflehrer

Application Form

TCS

Datum/Date:

Lehrgangsort/Location:

Lehrgangssprache/Language:

Anmeldeschluss/Closing date:

Alle Informationen gibt's hier


RCS

Datum/Date:

Lehrgangsort/Location:

Lehrgangssprache/Language:

Anmeldeschluss/Closing date: 18.09.201


TCS 03/12

Datum/Date: 06.05.-12.05.2012

Lehrgangsort/Location: Langeoog (Nordsee)/Germany

Lehrgangssprache/Language: deutsch/german

Anmeldeschluss/Closing date:17.4.2012

RCS 03/12

Datum/Date: 04.05. - 05.05.2012

Lehrgangsort/Location: Langeoog (Nordsee)/Germany

Lehrgangssprache/Language: deutsch/german

Anmeldeschluss/Closing date:17.4.2012


Fortbildungslehrgang für Snowkitelehrer

Lehrgang (RCW 01/12) vom 02.03 - 03.03.2012 am Reschenpass/Italien

Anmeldeformular (PDF)

Ausbildungen zum Snowkitelehrer

Lehrgang TCW 02/12 

Datum/Date: 04.03. - 10.03.2012

Lehrgangsort/Location: Reschensee / Italien

Lehrgangssprache/Language: deutsch/german


Anmeldeformular / Registration Form (PDF)

Allgemeine Informationen zu den Lehrgängen!


Lehrgangsgebühren:
490,- €
Darin enthalten sind: Schulungsunterlagen, Prüfungsfragenkatalog, Prüfungsgebühren, Lizenzierungsgebühren, praktischer Lehrgang.

Lehrgangsgebühren für KSA-Lehrer mit gültiger Lizenz:  360,- €

Gebühren für Wiederholer: pro Prüfungsteil 70,-€

Fortbildungslehrgänge: 90,- €

Nicht enthalten sind: Unterkunft, Verpflegung und Anreise.

Die Termine für die Theorieveranstaltungen werden den Wetterverhältnissen angepasst.

Der Lehrgangsplatz ist erst nach erfolgtem Eingang der Lehrgangsgebühr reserviert.

Begrenzte Teilnehmerzahl. Über die Belegung entscheidet der Post- und Zahlungseingang.

Anmeldung:  Die Anmeldung ist nur über das nachstehende Onlineformular des Verbandes gültig.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung stehen hier zur Verfügung.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Ausbildungslehrgänge der KSA e. V 

Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) für KSA-Instructors


Haftungsausschluss:
Bei Unfällen, Verletzungen, Schäden die den Lehrgangsteilnehmer oder Dritte betreffen wird eine Haftung ausdrücklich von Seiten des Verbandes. deren Ausbildungs- und Hilfspersonal ausgeschlossen. Die Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr des Instructor - Anwärters. Verzichtet der Teilnehmer auf das Tragen von Helm und Prallschutzweste, so liegt das in seinem eigenen Verantwortungsbereich, für evtl. daraus entstehende Verletzungen ist der Verband und seine Beauftragten nicht haftbar. .Die Teilnehmer an den Lehrgängen des Verbandes haben sich selbst ausreichend zu versichern. Haft-Unfall- Krankenversicherung, etc. Den Teilnehmern ist bewusst, dass die Teilnahme an diesen Lehrgang, wie die Ausübung des Kitesportes ein erhöhtes Verletzungsrisiko birgt. Auch nach der Lizenzierung lehnen der Verband und seine Beauftragten jede Haftung für evt. Schäden und Forderungen, auch Dritter, die durch die Ausübung der Lehrtätigkeit des Instruktors entstehen können grundsätzlich ab. Der Instructor hat sich und seine Schule selbst ausreichend zu versichern.

Lehrgangseröffnung mit Einschreibung: Wird nach der Anmeldung bekannt gegeben.

Info´s zur Unterbringung:
office(at)ksa-international.org


Selbst mitzubringende Ausrüstung für Kitesurflehrgänge:

  • Neoprenanzug, evtl. Neoprenschuhe
  • Trapez
  • Helm und Prallschutzweste (empfohlen)
  • 2 Kites (Schwachwind und Starkwind) mit funktionierendem Sicherheitssystem
  • Safetyleash (individuell zwecks Kite-Tausch und Unhooked)
  • Kiteboard
  • Schreibzeug ist für alle Theorie- und Praxisteile mitzubringen
  • Bastelzeug zum Bauen eines wetterfesten Kitemodells (rundes Plastik, Schnur etc.)

Selbst mitzubringende Ausrüstung für Snowkitelehrgänge:

  • Entsprechende Kleidung, evtl. Tagesrucksack
  • Carving Ski oder Snowblades oder Snowboard.
  • Helme sind für die sportlichen Lehrgangsteile verpflichtend,Protektoren werden empfohlen.
  • Kitetrapez, 2 Kites (Schwachwind und Starkwind) mit funktionierendem Sicherheitssystem (QR am Loop und der Safetyleash).
  • Evtl. Eisschraube,Sandsack zum Sichern von Kites.
  • Snowboardfahrern wird empfohlen für die Teile Lehreignung und Schulkonzept Carvingski oder Snowblades dabei zu haben.
  • Jeder Teilnehmer muss zwecks Kitetausch eine funktionierende (auslösbare) Safetyleash mitbringen, die an jeden beliebigen Kite angebracht werden kann (suicide-leash, unhooked leash).
  • Schreibzeug ist für alle Theorie- und Praxisteile mitzubringen
  • Bastelzeug zum Bauen eines wetterfesten Kitemodells (rundes Plastik, Schnur etc.)
 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Volljährigkeit
  • Nachweis einer Ausbildung in Erster Hilfe oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (nicht älter als 2 Jahre)
  • Onlineanmeldung und Eingang der Lehrgangsgebühr auf dem KSA Konto
  • Passbild oder Digitalfoto als jpg
  • Ausreichende praktische Erfahrung im Kite-oder Snowkitesport
  • Ein schriftlicher Nachweis eines anerkannten Verbandes oder Behörde, der die Befähigung bescheinigt einen Ertrinkenden retten zu können. Z. B. DLRG oder ähnlich (gilt für den Kitesurflehrer)
  • Ein schriftlicher Nachweis  über die Fähigkeit ein Motorboot zur Rettung eines in not geratenen Wassersportlers führen zu können
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung (incl. Kitesurfrisiko)
  • Praktikum von 20 Std. vor dem Lehrgang, oder eine Praktikum von 40 Std. nach dem Lehrgang an einer von der KSA akzeptierten Schule. Das Praktikum kann formlos dokumentiert werden und muss vom Schulleiter abgezeichnet werden.
Hinweis: Fehlende Dokument können auch nach dem Lehrgang nachgereicht werden. Die Lizenzierung erfolgt erst nach vollständigem Eingang aller Dokumente.