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Infos und Hinweise zum KSA-Mitgliederhaftpflichtschutz

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Informationen und Hinweise zum KSA-Mitgliederhaftpflichtschutz

 

Einen Schutz den Ihr in jedem Revier bei Euch habt! Unsere Mitgliedsausweise sind mit einem entsprechendem Hinweis zum Versicherungsschutz, in der Weltsprache Englisch versehen. Es freut uns einen starken Partner an der Seite zu  haben, der für seine Kundenfreundlichkeit, gute Schadensabwicklung und Servicequalität bekannt ist. Die Versicherungsbestätigung unseres Versicherers findet Ihr hier


Wichtige Informationen und Hinweise:

 

Der Schutz gilt für ordentliche Mitglieder mit gemeldetem Erstwohnsitz in Deutschland*. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist natürlich eine gültige Mitgliedschaft, also z.B. ein satzungsgemäß ausgeglichenes Beitragskonto des jeweiligen Mitglieds (weiteres hierzu findet Ihr in der Satzung).

Mitversichert ist:

  • Im Rahmen und Umfang der geltenden Versicherungsbedingungen, die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Verbandsmitglieder aus der Ausübung von Sport, insbesondere von Kite-Sport in allen denkbaren Spielarten, ausschließlich zu privaten Zwecken.  Eine weitergehende Deckung wird nicht geboten (reine „Sport-Privathaftpflichtversicherung“).
  • In Ergänzung zu den geltenden Versicherungsbedingungen, die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Mitglieds aus Halten, Besitz und Gebrauch von eigenem und fremden Windsurf- und Kitesport-Gerät samt Zubehör (zu privaten Zwecken).

 

Entschärfte Versicherungspflicht- und Fluggewichtproblematik:

 

Es wurde schriftlich geregelt, dass die Einschränkungen gemäß Ziff. 6.2.3** keine Anwendung für die zum Einsatz kommenden Schleppschirme (Kite-Drachen) finden! Das gilt solange die Schleppschirme (Kite-Drachen) nicht dauerhaft in Höhen von mehr als 30 Metern betrieben werden.

 

Weitere Merkmale sind:

 

  • Die Höchstersatzleistung des Versicherers je Versicherungsfall beträgt 2 Mio. Euro für Personen- und 1 Mio. Euro für Sachschäden. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Versicherungssummen.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bis zu 2 Jahren.
  • Der Versicherungsschutz wird subsidiär geboten, d.h. versichert sind ausschließlich Ansprüche, die nachweislich nicht über anderweitig bestehende Versicherungsverträge (auch Dritter) gedeckt sind.
  • Weitere Informationen siehe auch Versicherungsbestätigung (Download als PDF).

 

Hier geht es direkt zur Mitgliedschaft und somit zum Versicherungsschutz.

* Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten von bis zu 2 Jahren. Sollten die geforderten Einschränkungen in Hinsicht auf den Auslandsaufenthalt nicht eingehalten werden, dann seid Ihr trotz gültiger Mitgliedschaft, Beitragszahlung und gemeldetem Erstwohnsitz in Deutschland, nicht vom Versicherungsschutz erfasst. Ausland = außerhalb Deutschland.

 

** Ausschnitt aus den bei uns geltenden Besondere Bedingungen für die Privat-Haftpflichtversicherung, welcher wie oben beschrieben „entschärft“ wurde:

 

[...

6.2 Mitversichert ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht aus dem Gebrauch...

6.2.3 von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen,

- die weder durch Motore noch durch Treibsätze angetrieben werden;

- deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt;

- für die keine Versicherungspflicht besteht. 

...]

 

Wichtiger Hinweis: Zum besseren Verständnis sind die Darstellungen in vielen Bereichen in stark verkürzter und vereinfachter Form wiedergegeben. Aus den Inhalten kann daher kein Anspruch auf Versicherungsschutz hergeleitet werden. Ein rechtsverbindlicher Anspruch kann sich ausschließlich aus den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Zu den vertraglichen Bestimmungen zählen insbesondere der Versicherungsschein und  die geltenden Versicherungsbedingungen unseres Haftpflichtversicherungsvertrages. Die Vertragsunterlagen können von den KSA-Mitgliedern im eingeloggten/internen Bereich unter „Community“ eingesehen werden.

 

(Stand: 09/2009)