Der KSA-Mitgliederhaftpflichtschutz
Ich bin doch schon versichert! Wirklich?
Ihr seid Kiter - eine private Haftpflichtversicherung habe ich, werdet Ihr sicher sagen, und sogar eine schriftliche Bestätigung für das Kiten. Doch Achtung!
Eine bestehende Versicherung muss auf den Prüfstand, denn der Versicherungsschutz beim Kiten ist in vielen Fällen gefährdet!!!
Dies gilt selbst dann, wenn Ihr eine schriftliche Bestätigung habt, die das „Kiten“ als mitversichert aufführt!!!
Denn zahlreiche grundlegende Punkte werden beim „Mitversichern vom Kiten“ in einer privaten Haftpflichtversicherung oft nicht geeignet berücksichtigt. Zudem haben wir die Bedenken, dass Kites der Kategorie der versicherungspflichtigen Luftfahrzeuge zugeordnet werden können! Und dass auch bei Kites mit Leinen von unter 30 Metern Länge und/oder mit einem Fluggewicht von unter 5 kg!
Das Problem!
Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen sind in den Versicherungsbedingungen von Privathaftpflichtversicherungen meist ohne Ausnahme ausgeschlossen. Daher muss diesem elementaren Punkt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden! Es existieren aber auch noch zahlreiche weitere Fallstricke, über die man stolpern kann. Näheres rund um diese Themen haben wir Euch unter Erläuterungen zusammen gefasst.
Wer meint, dass alles in Ordnung ist, da er Windsurfen in seinem Vertrag extra mitversichert hat, sollte unsere Erläuterungen besonders aufmerksam lesen!
Versicherung! Warum?
Ganz einfach! Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadenersatz und eine Haftpflichtversicherung tritt (wenn berechtigt) nicht nur für den entstandenen Drittschaden (bis max. zur Höhe der Versicherungssumme) ein, sondern sie wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab (passiver Rechtschutz). Vorraussetzung ist natürlich, dass es sich um ein mitversichertes Risiko handelt.
Wenn ein Kiteausflug mal teuer endet! Ein sonniger Tag an der Ostsee, mit leicht böigem Wind. Du bist erfüllt von Tatendrang, baust auf und lässt den Kite von einem Helfer starten. Er steht geparkt auf 11 Uhr - bis dahin ist die Welt noch in Ordnung. Nun bekommt der Kite aber einen Strömungsabriss und fällt vom Himmel. Ausgerechnet jetzt läuft eine Frau mit Kind auf dem Arm durch Dein Windfenster. Die beiden werden von den Leinen des Schirms erfasst, kurz bevor in diesen wieder eine Böe bläßt. Beide erleiden erhebliche Verletzungen, da Du es nicht mehr rechtzeitig geschafft hast, den Kite unter Kontrolle zu bringen. Ob auf dem Wasser oder an Land, mit dem Brett oder dem Schirm, beim Springen oder Fahren... Mögliche Szenarien gibt es wie Sand am Meer.
Es sind durchaus sechsstellige Schadenersatzforderungen denkbar! Man ist in unbegrenzter Höhe zum Schadensersatz verpflichtet und wenn es „mal dumm läuft“, also jemand schwer verletzt wird, können Schadensersatzforderungen, wie Schmerzensgeld, Lohnausfälle etc. auf einen zurollen, die keiner mehr selbst bezahlen kann. Aber auch Sachschäden können außerordentlich kostenintensiv sein.
Um sich diesem unkalkulierbaren finanziellen Risiko nicht frei auszuliefern, sollte ein vernünftiger Haftpflichtschutz oberste Priorität haben - zumal er nicht viel kosten muss!
Bei der KSA ist eine „Kite-Haftpflicht“ inklusive! *
Unser Ziel war natürlich eine günstige Beitragsfindung und ein möglichst umfassendes und einfaches Konzept. Wir haben daher eine spezielle Sport-Ausschnittsdeckung entwickelt, die auf dem Bedingungswerk einer privaten Haftpflichtversicherung basiert. Der Schutz konzentriert sich auf das, worum es bei der KSA letztendlich geht – das Kiten.
Der Schutz gilt für ordentlichen Mitglieder aus Deutschland. Versichert ist z.B. weltweit die Ausübung von Kite-Sport (in allen denkbaren Spielarten) und Windsurfen. Natürlich wurden elementare Punkte, die für uns Kiter wichtig sind, extra und separat geregelt!
* Wichtig: Beachtet die genauere Beschreibung, sowie die Informationen und Hinweise zum Versicherungsschutz! Diese findet Ihr hier.
(Stand: 09/2009)