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Die KSA-Mitgliederversicherung

 

Wir freuen uns, dass seit dem 01.01.2007 unsere Verbandsversicherung gestartet ist. Sie bietet u.a. einen weltweiten Haftpflichtversicherungsschutz bei der Ausübung von Kite-Sport in allen denkbaren Spielarten, zu privaten Zwecken. Der Schutz gilt für alle ordentlichen Mitglieder mit gemeldetem Erstwohnsitz in Deutschland.

 

Wir denken, dass wir mit unserer Lösung einen hervorragenden Schutz entwickelt haben und sind davon überzeugt, dass wir viele neue Mitglieder für unsere Sache begeistern können.

 

Diesen Schutz für euch zu schaffen war nicht leicht und wir möchten uns hier insbesondere bei der Mertel & Fürst GmbH [Kanzlei für Wirtschaftsanalysen und Finanzberatung - Versicherungsmakler] dafür bedanken. Da Herr Andre Fürst (einer der Geschäftsführer) selbst begeisterter Kiter ist, hatten wir genau die Partner, die man für eine derartige Aufgabe braucht.

 

Kite-Klauseln müssen auf den Prüfstand!

 

Bei der Ausgestaltung der Kiteversicherung sind wir auf eine noch relativ neue und den meisten nicht bekannte Problematik gestoßen.

 

!!!Der Versicherungsschutz beim Kiten, über eine private Haftpflichtversicherung, ist durch eine Gesetzesänderung in vielen Fällen gefährdet!!!

 

!!!Dies gilt auch für alle, die sich das Kitesurfen von Ihrem Versicherer evtl. sogar durch eine eigens formulierte Kite-Klausel haben bestätigen haben lassen!!!

 

 

Warum?

 

Durch eine Änderung der Luftverkehrs-Zulassungsverordnung (LuftVZO) im August 2005, sind mittlerweile alle Luftfahrzeuge versicherungspflichtig. Dies gilt auch für solche, die bisher von der Versicherungspflicht befreit und dadurch bis vor kurzem über nahezu alle Privathaftpflichtversicherungen  mitversichert waren (Für Drachen gilt der Schutz in der Haftpflicht im Normalfall nur solange, diese nicht der Versicherungspflicht unterliegen.).

Früher waren Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen bis zu einem Gewicht von 5 kg nicht versicherungspflichtig. Diese Tatsache wurde mit der Neufassung des § 102, Abs. 3 der LuftVZO gestrichen. Von der Versicherungspflicht befreit bleibt nur noch Spielzeug, wobei der Gesetzgeber auf eine genaue Definition verzichtet hat. Kites weisen eine gewisse Ähnlichkeit zu Drachen auf, sind geeignet Dritte zu gefährden und haben nicht viel mit Spielzeug zu tun. Daher haben wir dieser Problematik unsere ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

 

Die Problematik im Detail:

 

Lässt man sich Kiten von seiner Gesellschaft in der Privathaftpflichtversicherung als mitversichert bestätigen, geschieht dies meist in folgender oder ähnlicher Form:

 

„Hiermit bestätigen wir Ihnen den Versicherungsschutz beim Kite-Surfen im Rahmen/gemäß den allgemeinen und besonderen Bedingungen“ (Oft sind in der Bestätigung noch Einschränkungen der Leinenlänge, Flughöhe etc. enthalten)

 

Im Rahmen/gemäß den „Allgemeinen und Besonderen Bedingungen“ bedeutet, dass die Einschränkungen und Beschreibungen im Kleingedruckten für das Kiten Gültigkeit haben! Einen separaten Eindruck, der das Kiten explizit als mitversichert aufführt, sucht man in den Versicherungsbedingungen meist vergebens. Daher ist es in diesen Fällen wichtig genau zu wissen, welche Einschränkungen einem im Fall der Fälle zum Verhängnis werden können und diese separat in Bezug auf das Kiten streichen zu lassen. Exemplarisch zu nennen ist hier die Beschränkung bei Drachen auf 5 Kg Fluggewicht aber auch, dass die Versicherer einen Schutz nur bieten solange keine Versicherungspflicht besteht.

 

Diese Punkte hat die KSA in Zusammenarbeit mit der Mertel & Fürst GmbH für euch entschärft! Wir wissen wie schwer es ist, Fallstricke der Versicherungen zu erkennen und dann mit seinem Versicherer auch noch auf Papier zu bekommen. Aus diesem Grund wollten wir als Verband diese Sache ein für alle mal geregelt wissen.

 

Im Anhang haben wir euch hierzu noch folgende Dokumente hinterlegt:

 

Genauere Beschreibung unserer Mitgliederversicherung hier.

 

Ausführliche Erläuterungen zum Haftpflichtversicherungsschutz hier

 

Versicherungsbestätigung zur privaten Kitehaftpflicht hier

 

Gerne stellen wir euch unseren engagierten Partner rund um Versicherungen und Finanzen vor.

 

Ob Altersvorsorge, Investmentfonds oder Versicherungslösungen, die Mertel & Fürst GmbH ist als unabhängiges Allfinanzberatungsunternehmen ein zuverlässiger Ansprechpartner.